Über uns!
Vereinsvorstand
1. Vorsitzender
Christian Bihn
2. Vorsitzende
Stella Lorenz
Kassenwart
Sebastian Renner
Schriftführer
Benedikt Hartfeil
Vereinssatzung
§ 1 – Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen sturmfrei.
- Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“.
- Der Sitz des Vereins ist Rüsselsheim am Main.
§ 2 – Geschäftsjahr
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 – Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Planung, Umsetzung, Durchführung und Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Projekten, Veranstaltungen und Initiativen.
- Durchführung und Unterstützung der künstlerischen und kulturellen Betätigung von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern.
- Vernetzung von künstlerisch und kulturell tätigen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern.
- Beratung und Mentoring von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern bei künstlerischen und kulturellen Tätigkeiten und Projekten.
§ 4 – Selbstlose Tätigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 – Mittelverwendung
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§ 6 – Verbot der Begünstigungen
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 – Erwerb der Mitgliedschaft
- Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
- Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem*r Bewerber*in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 – Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
- Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
- Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 9 – Beiträge
- Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
- Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 10 – Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung und
- der Vorstand.
§ 11 – Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer*innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
- In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
- Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Die Einladung kann elektronisch erfolgen.
- Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
- Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
- Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem*r Versammlungsleiter*in und dem*r Schriftführer*in zu unterzeichnen ist.
§ 12 – Vorstand
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem*r 1. und 2. Vorsitzenden, dem*r Schriftführer*in und dem*r Kassierer*in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig.
- Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 13 – Kassenprüfung
- Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine*n Kassenprüfer*in.
- Diese*r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
§ 14 – Auflösung des Vereins
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V., Darmstädter Straße 101, 65428 Rüsselsheim am Main, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde am 15. August 2023 in Rüsselsheim am Main errichtet.
Beitrags- und Gebührenordnung
§ 1 – Beitrags- und Gebührenordnung
- Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.
- Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§ 2 – Höhe von Mitgliedsbeiträge und Gebühren
- Der Mitgliedsbeitrag wird wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Gebühren legt der Vorstand fest.
- Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar, beträgt jedoch mindestens 12,00 € / Jahr.
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§ 3 – Änderung persönlicher Angaben
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich dem mitzuteilen.
- Eine Änderung des individuellen Mitgliedsbeitrags ist dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Textform ist ausreichend.
§ 4 – Einzug des Mitgliedsbeitrags
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt jährlich durch Abbuchungsverfahren jeweils spätestens zum 15. Januar des Geschäftsjahres (Kalenderjahr).
- Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Barzahlungen und Überweisungen sind nicht möglich.
- Die Höhe des eingezogenen Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem Betrag, der mit Fristdatum zum 1. Januar des Geschäftsjahres im Mitgliederportal hinterlegt ist.
§ 5 – Mitgliedsbeitrag bei Vereinseintritt
- Bei Eintritt in den Verein wird der gewählte Mitgliedsbeitrag unabhängig vom Eintrittsdatum sofort und vollständig für das laufende Geschäftsjahr fällig.
- Die Entrichtung erfolgt durch Abbuchungsverfahren innerhalb von 30 Tagen nach dem Eintrittsdatum.
§ 6 – Fälligkeit und Vereinsaustritt
- Der gewählte Mitgliedsbeitrag wird zu dem unter § 4 genannten Datum als Ganzes fällig.
- Ein Vereinsaustritt führt nicht zu einer (anteiligen) Rückerstattung des Mitgliedsbeitrag.
§ 7 – Personenbezogene Daten
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung.
- Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden hierfür im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen der DSGVO verarbeitet.
Beschlossen am 15. August 2023 durch die Mitgliederversammlung.
Geändert am 23. November 2024 durch die Mitgliederversammlung.
Informationspflichten nach Art. 12, 13 Abs. 1 und 2 DSGVO
Mit den folgenden Informationen möchten wir dir einen Überblick über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten durch uns und deine Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Deine personenbezogenen Daten werden vom Verein sturmfrei e.V., Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 65428 Rüsselsheim – vertreten durch den Vorstand – erhoben und verarbeitet. Du erreichst unseren Ansprechpartner für Datenschutz unter info(at)sturmfrei-ruesselsheim.de.
Umfang und Zweck der Verarbeitung
Deine personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu den Zwecken der Mitgliederverwaltung, der Abwicklung des Mitgliedsbeitrages und zur Erfüllung unserer gesetzlichen vereinsrechtlichen Auflagen verarbeitet. Die erhobenen Daten sind hierfür zwingend erforderlich; ihre Verarbeitung stützt sich dabei auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) und lit. c) DSGVO. Ohne eine solche Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten ist eine Mitgliedschaft im Verein sturmfrei e.V. nicht möglich. Dein Geburtsdatum wird abweichend hiervon nur optional mit deiner Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO erhoben. Es werden ausschließlich die aus dem Aufnahmeantrag und dem SEPA-Lastschriftmandat ersichtlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.
Eine teilweise Weitergabe deiner Daten findet im Rahmen der Buchung der Mitgliedsbeiträge an die verantwortlichen Bankinstitute und ggf. an das Vereinsregister oder sonstige öffentliche Stellen in Erfüllung unserer gesetzlichen vereinsrechtlichen Pflichten statt. Für die Mitgliederverwaltung nutzen wir das Programm webling (uSystems GmbH, Klostergasse 34, 8406 Winterthur, Schweiz), dessen Server in der Schweiz (als datenschutzrechtlich sog. sicherer Drittstaat) stehen. Deine personenbezogenen Daten werden in die Software eingespielt und sind nur für uns einsehbar. Eine Verarbeitung durch webling erfolgt ausschließlich, um die Nutzbarkeit des Programms herzustellen. Das Unternehmen verpflichtet sich zu umfangreichen Vorkehrungen zur Datensicherheit und stellt Datenschutz ins Zentrum ihrer Leistungen (Datenschutzerklärung webling).
Wir setzen für die Einsendung der Mitgliedsanträge außerdem das Tool Friendly Captcha (Friendly Captcha GmbH, Am Anger 3-5, 82237 Woerthsee) ein, das dazu dient, automatisierte und missbräuchliche Anfragen durch Bots zu verhindern. Im Rahmen dieses Vorgangs wird deine anonymisierte IP-Adresse (neben Informationen über den von dir verwendeten Browser, dein Betriebssystem und die Referer-URL sowie ein anonymisierter Zähler pro IP-Adresse zur Steuerung der kryptografischen Aufgabe (s.u.)) von Friendly Captcha erfasst, um eine kryptografische Aufgabe an dein Endgerät zu senden. Diese Aufgabe wird im Hintergrund gelöst und Friendly Captcha sendet eine Bestätigung an unseren Server, dass es sich bei dir um eine natürliche Person handelt. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Datenschutzerklärung Friendly Captcha).
Deine personenbezogenen Daten werden von allen beteiligten Stellen innerhalb von maximal sechs Monaten gelöscht, nachdem sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keinen weitergehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
Hinweise auf Betroffenenrechte
Du hast als betroffene Person der oben beschriebenen Datenverarbeitung ein Recht auf Auskunft bzgl. deiner personenbezogenen Daten und der in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen und kannst die Berichtigung und ggf. die Vervollständigung der bei uns verarbeiteten Daten verlangen. Du hast weiterhin einen Anspruch auf Löschung deiner Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO erfüllt ist, auf eine Einschränkung der Verarbeitung im Einklang mit Art 18 DSGVO und auf Datenübertragung im Sinne des Art. 20 DSGVO. Als betroffene Person kannst du außerdem unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen, wenn du der Ansicht bist, dass unsere Datenverarbeitung gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt. Deine Einwilligung bzgl. der Verarbeitung deines Geburtsdatums kannst du jederzeit folgenlos widerrufen, ohne dass jedoch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.